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Gueltigkeit des kanadischen Führerscheins in Deutschland

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Gültigkeit des kanadischen Führerscheins in Deutschland

Führerscheinangelegenheiten sind in Kanada Sache der Provinzen (normalerweise des Verkehrsministeriums), so dass es der Kanadischen Botschaft nicht möglich ist, Führerscheine auszustellen. Dies geschieht in Kanada durch die Provinzbehörden. Wenden Sie sich daher bitte an die Stelle, die Ihren derzeitigen Führerschein ausgestellt hat. Zwischen dem 1. April 1993 und dem 31. Dezember 1998 durften Kanadier mit gültigem kanadischen Führerschein ein Jahr lang in Deutschland fahren. Kanadier, die nach dem 1. Januar 1999 nach Deutschland eingereist sind, können nur sechs Monate ihren kanadischen Führerschein benutzen. Jedoch können die Kanadier, die schon am 31. Dezember 1998 in Deutschland wohnhaft waren, den kanadischen Führerschein weiterhin für ein Jahr benutzen. Innerhalb der sechs (oder zwölf) Monate müssen sie einen deutschen Führerschein beantragen.

Um in Deutschland lebenden kanadischen Bürgern zu helfen, hat die Canadian Conference of Motor Transport Administrators (CCMTA) der Deutschen Botschaft in Ottawa den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung über den Austausch von Führerscheinen vorgelegt. Dementsprechend können Führerscheine, die von den folgenden Provinzen ausgestellt wurden, bei den deutschen Behörden für den Erhalt eines deutschen Führerscheines eingetauscht werden. Diese sind: Alberta, Saskatchewan, New Brunswick, Nova Scotia, Prince Edward Island, Newfoundland, Québec, Northwest Territories und Yukon.

Eigentümer eines Führerscheines der Provinzen Ontario, Manitoba und British Columbia hingegen müssen innerhalb der ersten sechs (zwölf) Monate ihres Aufenthaltes hier den deutschen Führerschein beantragen und dafür den theoretischen und praktischen Teil der Prüfung ablegen. Kanadier sind jedoch nicht dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Fahrstunden zu nehmen, wie das bei einem Fahranfänger der Fall ist. Das Ablegen der Prüfung ist zwar mit hohen Kosten verbunden, kann jedoch in relativ kurzer Zeit geschehen.

Kanadier sollten als Nachweis ihrer Fahrpraxis eine Kopie aller Führerscheine aufbewahren, die sie in Kanada haben verlängern, beziehungsweise in Deutschland haben umtauschen lassen.

Für weitere Anfragen bezüglich des Verlaufes der Verhandlungen zwischen diesen drei Provinzen und der deutschen Regierung schreiben Sie bitte an:

Botschaft von Kanada
Konsularabteilung
Godesberger Allee 119
53175 Bonn
Tel.: (0228) 968-3470, Fax: (0228) 968-3457
E-Mail:
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